WISSENSWERTES VOR DEM EINTRITT

  • Wir bieten die Dienstleistung an, den Zeitpunkt für EL Anmeldung bekannt zu geben (hierfür benötigen wir die letzte definitive Steuerrechnung)
  • Bei einem Vermögen (auf Steuerrechnung ersichtlich) unter oder knapp um die CHF 100’000.— kann bereits eine Anmeldung für EL gemacht werden.
  • Unsere Alterswohnungen können mit EL nicht finanziert werden, EL Mietanteilkosten wird zu niedrig vergütet. Angehörige können nicht aushelfen, da dies als Einkunft gilt und somit der EL Betrag angepasst wird.
  • Anmeldungen werden durch Bewohnende, Angehörige oder die Beistandschaft beantragt (Formulare sind online zu finden unter svazurich.ch)
  • EL bezahlt im Heim einen Maximalbetrag von CHF 250.-

Ja, das Seniorama Wiedikon steht unter der Trägerschaft des Vereins Altersheime Wiedikon, ist privatgemeinnützig organisiert und ist für alle Menschen zugänglich.

Grundsätzlich bleiben Bewohnerinnen und Bewohner bis zu ihrem Ableben bei uns.  Auf eine externe Verlegung verzichten wir wenn immer möglich.

Die Einrichtung Ihres Zimmers mit eigenen Möbeln ist sogar erwünscht, damit Sie sich möglichst schnell zu Hause fühlen. Von Teppichen raten wir auf Grund der Sturzgefahr ab. Teppiche müssen vor dem Einzug professionell gereinigt werden. Gerne stellen wir Ihnen Grundrisse zur Verfügung.

In der Regel nehmen wir keine ausserkantonalen Personen bei uns auf. In Ausnahmefällen kann die Leitung Seniorama nach Rücksprache mit der GL (Geschäftsleitung) die Ausnahme

bewilligen. Hierzu muss folgender Text schriftlich vom Zeichnungsberechtigten des Interessenten unterzeichnet werden:

 

  • Im Vertrag wird eine extra Klausel aufgeführt, in welcher geregelt wird, dass der Differenzbetrag der Pflegefinanzierungskosten vom Kanton X zum Kanton Zürich für sämtliche Einstufungsveränderungen zu eigenen Lasten fallen
  • Eine Kostengutsprache von der Gemeinde wird durch uns angefordert bzw. eingeholt
  • Der Vertragsbeginn wird mit einem Datum versehen, welches auf den Zeitpunkt nach unseren Abklärungen fällt
  • Es darf keine Wohnsitzänderung des Interessenten bzw. künftigen Bewohnenden vorgenommen werden
  • Damit wir uns ein Bild der finanziellen Situation machen können, benötigen wir die letzte definitive Steuerveranlagung des Interessenten
  • Nach der schriftlichen Bestätigung dieses Schreibens und Erhalt der letzten definitiven Steuerveranlagung werden wir den Antrag für die Kostengutsprache bei der Gemeinde einreichen bzw. einholen. Sobald uns die Kostengutsprache und die Vermögenswerte vorliegen, können wir Ihnen definitiv berichten, ob wir den oder die Bewohner/in bei uns im Seniorama Wiedikon Im Tiergarten aufnehmen können

 

Beistandschaften werden durch den Hausarzt des Bewohnenden, sowie durch die Leitung

Seniorama und die Leitung Pflege und Betreuung bei der KESB angemeldet. Die KESB ist zuständig für die Verfügung einer Beistandschaft. Auch wird die KESB entscheiden, welche Form einer Beistandschaft zum Tragen kommt. Auf der Beistandsschafts-Verfügung ist jeweils ersichtlich, um was für eine Art der Beistandschaft es sich handelt. 

Die Beistandschaft endet beim Ableben des Bewohnenden per sofort.

  • Versand vom Vertrag erfolgt durch GS (Geschäftsstelle) per Post an gewünschte Adresse ca. innerhalb einer Woche
  • Vorauszahlungsrechnung mit Einzahlungsschein kommt mit Vertragspost. Vor Eintritt einzahlen
  • Vorauszahlung (kein Depot / wird nicht verzinst) wird mit letzter Monatsrechnung verrechnet

JA, ICH MÖCHTE ALLES WISSEN!

JA, ICH WILL DEN JOB!

Gerne möchte ich aktuelle Informationen zu neuen Stellenangeboten.

VERFÜGBARKEITEN

FREIE ZIMMER BURSTWIESE

Zur Zeit verfügen wir  im Seniorama Burstwiese über keine freien Zimmer.

 

FREIE ZIMMER TIERGARTEN

Aktuell verfügen wir über 1 Einzelzimmer mit Balkon und eigenem Bad/WC.

FREIE WOHNUNGEN BURSTWIESE

Zur Zeit verfügen wir im Seniorama Burstwiese über keine freien Wohnungen.

FREIE WOHNUNGEN TIERGARTEN

Zur Zeit verfügen wir im Seniorama Im Tiergarten über keine freien Wohnungen.